GoÄ-Hinweis: Zeitgemäße Behandlung – überalterte Gebührenordnung

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist seit Jahrzehnten unverändert und veraltet, wodurch viele moderne Untersuchungen und Behandlungen nicht angemessen abgerechnet werden können. Trotz umfassender Vorarbeiten der Bundesärztekammer und anderer Institutionen weigert sich die Bundesregierung, insbesondere der Bundesgesundheitsminister, die dringend notwendige Reform umzusetzen. Dies führt dazu, dass viele ärztliche Leistungen nur über unpassende Analogbewertungen berechnet werden können, was für Patientinnen und Patienten oft schwer verständliche Rechnungen zur Folge hat. Besonders betroffen ist die ärztliche Beratung, deren Vergütung seit 1996 unverändert bei 10,72 Euro liegt.

Da die Politik weiterhin untätig bleibt, werden Ärztinnen und Ärzte verstärkt auf die bestehenden Spielräume innerhalb der GOÄ zurückgreifen. Dies bedeutet, dass bei besonders aufwendigen Untersuchungen höhere Gebührensätze angesetzt werden können, sofern eine entsprechende Begründung vorliegt. In manchen Fällen kann auch eine abweichende Honorarvereinbarung mit den Patientinnen und Patienten getroffen werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können, die private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen möglicherweise nicht übernehmen.

Die Ärzteschaft sieht sich gezwungen, diese Maßnahmen zu ergreifen, da eine Modernisierung der GOÄ überfällig ist. Sie bittet um Verständnis und ermutigt Patientinnen und Patienten, politischen Druck auszuüben, indem sie ihre Abgeordneten auf das Thema ansprechen. Ziel bleibt es, eine faire Vergütung ärztlicher Leistungen zu erreichen, um eine hochwertige Patientenversorgung langfristig zu sichern.

Unter nachstehendem Link können Sie das Faltblatt der Bundesärztekammer herunterladen.

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